Abstandsflächen
Gebäudeabstand von einer Straße und dem Seitenstreifen
Deutschland
Anbauverbotszone 20 m an einer Bundesstraße und 40 m an einer Autobahn (§9 FStrG); Gemeindestraßen folgen dem Bebauungsplan (~3–5 m).
Abstände und Regeln
Eine öffentliche Straße hat rote Linien und einen Bauabstand. In der Nähe einer Straße wird das Gebäude von der roten Linie zurückgesetzt; entlang von Landes- oder Bundesstraßen schränkt ein breiterer Randstreifen die Bebauung ein. Eine öffentliche Straße ist Teil des Bebauungsplans – im Gegensatz zu einem Gartenweg.
Bundesstraße / Autobahn
20 m (Bundesstraße) / 40 m (Autobahn) Bauverbotszone
Deutschland — Bundesfernstraßengesetz (FStrG), §9 (Anbauverbot)
Örtliche Straßen
Festgelegt durch den Bebauungsplan (ca. 3–5 m)
Lokale Regeln
Wichtige Einschränkung
Dies ist eine Planungshilfe, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor dem Bau die örtlichen Flächennutzungsregeln, Dienstbarkeiten, die Anforderungen des Netz-/Versorgungsbetreibers sowie benachbarte Gebäude.