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Schutzzonen

Schutzzonen und Abstandsflächen — Österreich

Wählen Sie eine Zone aus und prüfen Sie den Planungspass: wie viele Meter, was ist darin verboten, eine Tabelle nach Land und Quellen-Links.

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Schutzzone für Stromleitungen

Elektrizität

Schutzzone für Stromleitungen

Die Schutzzone einer Freileitung wird von den äußeren Leitern auf jeder Seite gemessen und wächst mit der Spannung. Innerhalb dieser Zone benötigen Bauarbeiten und viele andere Tätigkeiten die Zustimmung des Netzbetreibers.

Für diese Zone gibt es keinen einheitlichen österreichweiten Abstand. Bau- und Nachbarrecht unterscheiden sich je nach Bundesland und können durch Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde konkretisiert werden. Prüfen Sie das aktuelle Landesrecht und die zuständige Behörde für das konkrete Grundstück.

Schutzzone für Erdkabel

Elektrizität

Schutzzone für Erdkabel

Ein unterirdisch verlegtes Stromkabel hat auf jeder Seite einen schmalen Schutzstreifen. Darüber sind Bebauung und Erdarbeiten eingeschränkt, damit das Kabel zugänglich und unbeschädigt bleibt.

Für diese Zone gibt es keinen einheitlichen österreichweiten Abstand. Bau- und Nachbarrecht unterscheiden sich je nach Bundesland und können durch Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde konkretisiert werden. Prüfen Sie das aktuelle Landesrecht und die zuständige Behörde für das konkrete Grundstück.

Brunnen- / Bohrloch-Schutzzone

Wasserquelle

Brunnen- / Bohrloch-Schutzzone

Um eine Trinkwasserquelle herum dürfen keine Verschmutzungsquellen angelegt werden. Diese Zone schützt das Wasser vor Kläranlagen, Toiletten, Kompost und Chemikalienlagern.

Für diese Zone gibt es keinen einheitlichen österreichweiten Abstand. Bau- und Nachbarrecht unterscheiden sich je nach Bundesland und können durch Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde konkretisiert werden. Prüfen Sie das aktuelle Landesrecht und die zuständige Behörde für das konkrete Grundstück.

Abstände Klärgrube

Sanitärbereich

Abstände Klärgrube

Eine Klärgrube wird in einem Abstand zum Haus platziert – damit sie das Fundament nicht unterspült und kein Geruch an die Fenster gelangt – und weit entfernt von jeder Trinkwasserquelle, da Lecks einen Brunnen oder ein Bohrloch verunreinigen können. Ein Grenzabstand wird ebenfalls eingehalten, damit der Tank für Wartung und Entleerung zugänglich bleibt.

Für diese Zone gibt es keinen einheitlichen österreichweiten Abstand. Bau- und Nachbarrecht unterscheiden sich je nach Bundesland und können durch Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde konkretisiert werden. Prüfen Sie das aktuelle Landesrecht und die zuständige Behörde für das konkrete Grundstück.

Abstand Außentoilette / Sickergrube

Sanitärbereich

Abstand Außentoilette / Sickergrube

Eine Außentoilette oder Sickergrube wird in ausreichendem Abstand zu Trinkwasserquellen platziert, damit kein Sickerwasser einen Brunnen oder ein Bohrloch erreicht, sowie aus sanitären Gründen und zur Geruchsvermeidung in angemessenem Abstand zu Gebäuden — eigenen und denen des Nachbarn.

Für diese Zone gibt es keinen einheitlichen österreichweiten Abstand. Bau- und Nachbarrecht unterscheiden sich je nach Bundesland und können durch Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde konkretisiert werden. Prüfen Sie das aktuelle Landesrecht und die zuständige Behörde für das konkrete Grundstück.

Abstand Badehaus / Dusche

Sanitärbereich

Abstand Badehaus / Dusche

Ein Badehaus, eine Sauna oder eine Außendusche stehen abgesetzt vom Wohngebäude – wegen Wasserablauf, Feuchtigkeit und der Tatsache, dass ein Ofen eine Feuerquelle darstellt – und ein Abstand zur Grundstücksgrenze wird ebenfalls eingehalten. Die genauen Abstände hängen vom Land und den Baumaterialien ab.

Für diese Zone gibt es keinen einheitlichen österreichweiten Abstand. Bau- und Nachbarrecht unterscheiden sich je nach Bundesland und können durch Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde konkretisiert werden. Prüfen Sie das aktuelle Landesrecht und die zuständige Behörde für das konkrete Grundstück.

Kompostabstand

Sanitärbereich

Kompostabstand

Ein Komposthaufen oder Misthaufen wird abseits jeder Trinkwasserquelle platziert, damit organische Stoffe und Sickerwasser nicht in einen Brunnen oder ein Bohrloch gelangen, sowie mit einem Grenzabstand, damit Geruch und Feuchtigkeit den Nachbarn nicht stören.

Für diese Zone gibt es keinen einheitlichen österreichweiten Abstand. Bau- und Nachbarrecht unterscheiden sich je nach Bundesland und können durch Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde konkretisiert werden. Prüfen Sie das aktuelle Landesrecht und die zuständige Behörde für das konkrete Grundstück.

Abstand des Hauses zur Grundstücksgrenze

Abstandsflächen

Abstand des Hauses zur Grundstücksgrenze

Ein Wohnhaus muss mindestens den Grenzabstand zur Nachbargrenze einhalten; Sie dürfen das Haus nicht in dem Streifen zwischen dieser Linie und der Grenze errichten.

Für diese Zone gibt es keinen einheitlichen österreichweiten Abstand. Bau- und Nachbarrecht unterscheiden sich je nach Bundesland und können durch Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde konkretisiert werden. Prüfen Sie das aktuelle Landesrecht und die zuständige Behörde für das konkrete Grundstück.

Grenzabstand Nebengebäude

Abstandsflächen

Grenzabstand Nebengebäude

Nebengebäude – Schuppen, Garage, Badehaus oder Gewächshaus – müssen einen Abstand zur Nachbargrenze einhalten: Sie dürfen nicht unmittelbar an der Grenze bauen. Dachneigung und Entwässerung müssen ebenfalls innerhalb des eigenen Grundstücks bleiben; es darf kein Wasser oder Schnee auf das Nachbargrundstück gelangen. Der genaue Abstand hängt von den nationalen und lokalen Bauvorschriften ab.

Für diese Zone gibt es keinen einheitlichen österreichweiten Abstand. Bau- und Nachbarrecht unterscheiden sich je nach Bundesland und können durch Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde konkretisiert werden. Prüfen Sie das aktuelle Landesrecht und die zuständige Behörde für das konkrete Grundstück.

Brandabstand zwischen Häusern

Brandschutz

Brandabstand zwischen Häusern

Der Brandschutzabstand zwischen Wohngebäuden hängt von den Wand- und Dachmaterialien ab. Innerhalb des Abstands sind keine Bauten oder die Lagerung brennbarer Materialien erlaubt.

Für diese Zone gibt es keinen einheitlichen österreichweiten Abstand. Bau- und Nachbarrecht unterscheiden sich je nach Bundesland und können durch Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde konkretisiert werden. Prüfen Sie das aktuelle Landesrecht und die zuständige Behörde für das konkrete Grundstück.

Pflanzabstand für Bäume und Sträucher

Bepflanzung

Pflanzabstand für Bäume und Sträucher

Hochwüchsige Bäume werden am weitesten von der Grenze gepflanzt, Sträucher am nächsten, damit Krone und Wurzeln das Nachbargrundstück oder die Versorgungsleitungen nicht beschatten oder beschädigen.

Für diese Zone gibt es keinen einheitlichen österreichweiten Abstand. Bau- und Nachbarrecht unterscheiden sich je nach Bundesland und können durch Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde konkretisiert werden. Prüfen Sie das aktuelle Landesrecht und die zuständige Behörde für das konkrete Grundstück.

Abstand zu einer öffentlichen Straße

Abstandsflächen

Abstand zu einer öffentlichen Straße

Eine öffentliche Straße hat rote Linien und einen Bauabstand. In der Nähe einer Straße wird das Gebäude von der roten Linie zurückgesetzt; entlang von Landes- oder Bundesstraßen schränkt ein breiterer Randstreifen die Bebauung ein. Eine öffentliche Straße ist Teil des Bebauungsplans – im Gegensatz zu einem Gartenweg.

Für diese Zone gibt es keinen einheitlichen österreichweiten Abstand. Bau- und Nachbarrecht unterscheiden sich je nach Bundesland und können durch Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde konkretisiert werden. Prüfen Sie das aktuelle Landesrecht und die zuständige Behörde für das konkrete Grundstück.

Abstand des Teichs zur Grenze

Gewässer

Abstand des Teichs zur Grenze

Ein Zierteich wird mit Abstand zur Grundstücksgrenze angelegt, damit er zugänglich bleibt, kein Wasser zum Nachbarn sickert und er von Trinkwasserquellen ferngehalten wird, um Brunnen oder Bohrlöcher nicht zu kontaminieren.

Für diese Zone gibt es keinen einheitlichen österreichweiten Abstand. Bau- und Nachbarrecht unterscheiden sich je nach Bundesland und können durch Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde konkretisiert werden. Prüfen Sie das aktuelle Landesrecht und die zuständige Behörde für das konkrete Grundstück.

Abstand des Pools zur Grenze

Gewässer

Abstand des Pools zur Grenze

Ein Swimmingpool wird als "sonstige bauliche Anlage" behandelt: Er wird von der Grundstücksgrenze zurückgesetzt, damit er für Wartung und Entwässerung zugänglich bleibt. Sauberes Poolwasser ist keine Verunreinigungsquelle, daher gibt es keinen sanitären Abstand zu einem Brunnen.

Für diese Zone gibt es keinen einheitlichen österreichweiten Abstand. Bau- und Nachbarrecht unterscheiden sich je nach Bundesland und können durch Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde konkretisiert werden. Prüfen Sie das aktuelle Landesrecht und die zuständige Behörde für das konkrete Grundstück.

Feuerstellen- / Grillabstand

Brandschutz

Feuerstellen- / Grillabstand

Offenes Feuer — eine Feuerstelle oder ein Grill — wird von Gebäuden, Zäunen und brennbaren Gegenständen ferngehalten, damit Funken und Hitze kein Feuer entfachen können. Der genaue Abstand hängt vom Land und den örtlichen Brandschutzregeln ab.

Für diese Zone gibt es keinen einheitlichen österreichweiten Abstand. Bau- und Nachbarrecht unterscheiden sich je nach Bundesland und können durch Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde konkretisiert werden. Prüfen Sie das aktuelle Landesrecht und die zuständige Behörde für das konkrete Grundstück.

Abstand für Tier-/Geflügelstall

Sanitärbereich

Abstand für Tier-/Geflügelstall

Ein Gebäude für Geflügel oder Kleintiere wird aus sanitären Gründen weiter von der Grenze entfernt gehalten als ein gewöhnlicher Schuppen – Geruch, Ablauf und Lärm sollten den Nachbarn nicht stören. Der genaue Abstand hängt vom Land ab.

Für diese Zone gibt es keinen einheitlichen österreichweiten Abstand. Bau- und Nachbarrecht unterscheiden sich je nach Bundesland und können durch Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde konkretisiert werden. Prüfen Sie das aktuelle Landesrecht und die zuständige Behörde für das konkrete Grundstück.